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§ 1 Allgemeines 

1. Alle Lieferungen und Leistungen von MP Home- & Car- Audio (nachfolgend MP genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das immer in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung, Kauf und/oder Inanspruchnahme von Service/Leistungen gültigen Fassung. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform.

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Kunde / Kundin und andere Bezeichnungen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.
MP verwendet durchgängig meist also beispielsweise die "männliche Form". Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes sind diese Bezeichnungen als nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.

 

§ 2 Vertragsschluss

1. Alle Angebote von MP (auch im Internet) stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar Waren und Dienstleistungen bei MP zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren und Dienstleistungen über das Internet, per E-Mail, Telefon, Handy (inkl. SMS, WhatsApp, o.ä.), Fax oder auf dem Postweg, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu MP passiert hat.

2. Bei Angeboten, die im elektronischen Geschäftsverkehr abgegeben werden, bestätigt MP den Zugang des Angebotes zeitnah auf elektronischem Wege. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme z.B. der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit einer Annahmeerklärung verbunden werden.

3. MP ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb eines Zeitraumes von 14 Werktagen schriftlich oder durch Auslieferung der Ware anzunehmen. Die Annahme kann insbesondere auch durch Übermittlung einer E-Mail erfolgen. Geschieht dies nicht gilt das Angebot als abgelehnt.

4. Für Auftragsbestellungen kann 30% oder mehr, für Sonderanfertigungen muss eine Anzahlung von mind. 50%, des Kaufpreises oder Vorkasse geleistet werden. Sollte trotz entsprechendem Vertragsabschluss, auch bei geleisteter Anzahlung, keine Zahlung der Restsumme erfolgen, ist MP nicht zur Lieferung/Fertigstellung verpflichtet und die bereits geleistete(n) Zahlung(en) werden einbehalten. Individuelle Regelungen gelten nur in Schriftform.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen 

1. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer von 19%. Kosten für Verpackung, Transport, oder Versicherung werden gesondert berechnet, soweit in der Produktbeschreibung nicht anders beschrieben.

2. Zahlungen erfolgen entweder Bar, per Nachnahme, gegen Vorkasse, Überweisung oder PayPal, soweit nicht anders vereinbart, was jedoch einer schriftlichen Form bedarf. Bestellungen außerhalb Deutschlands werden grundsätzlich nur gegen Vorkasse und in deutscher Schriftform angenommen und abgewickelt.

3. Mit etwaigen Aktualisierungen der Internetseiten von MP werden alle früheren Preise und sonstigen Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der AGB. 

 

§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht 

1. Die Waren von MP stellen überwiegend Einzel-, Auftrags- und somit Sonderanfertigungen dar, für die grundsätzlich kein Widerrufs- und Rückgaberecht gewährt wird! Der Kunde erklärt sich beim Abschluss eines Kaufvertrages damit ausdrücklich einverstanden. Ausnahmen hiervon sind in jedem Fall schriftlich festzuhalten und nur für den jeweiligen Kauf individuell gültig.

2. Ein Rückgaberecht nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen kann ausschließlich nur auf Waren gewährt werden, welche von MP unverändert lediglich weiterverkauft werden und diese in ungeöffneter Originalverpackung verblieben sind.

3. Bei berechtigter Rückgabe sind von MP, oder vom Kunde selbst gemachte Änderungen, z.B. bei Einbauten, davon ausgeschlossen.

 

§ 5 Lieferung, Lieferzeiten 

1. MP bemüht sich immer um schnellstmögliche Lieferung. 

2. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass MP selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird. Wird MP selbst nicht beliefert, obwohl MP bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird MP von der Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. MP ist verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu informieren, und wird schon erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten. 

3. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Streik, unvorhersehbarer Hindernisse oder sonstige von MP nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. MP wird den Kunden über einen solchen Fall umgehend informieren. 

4. Dauern die behindernden Umstände im Sinne des § 5 Ziffer 3 zwei Monate nach Vertragsschluss immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. 

5. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den in § 5 Ziffer 4 genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosen Ablauf hinsichtlich der entsprechenden Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

6. Grundsätzlich gilt auch hier, dass erbrachte Sonderleistungen, -bestellungen und/oder -anfertigungen nicht erstattet werden können. 

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Die verkauften Waren, Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum von MP bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung gegen den Kunden zustehender Ansprüche. 

2. Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt, noch innerhalb der Gewährleistungspflicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. 

3. Der Kunde darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen ohne Zustimmung von MP weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (z.B. Leasing), die die Übereignung der Vorbehaltsrechte von MP einschließen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MP, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den der MP zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an diese zu zahlen. 

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist MP in den Grenzen der §§ 503 Abs. 2, 498 Abs. 1 BGB zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. 

 

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden 

1. Im Falle offensichtlicher Mängel müssen diese spätestens innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung schriftlich oder durch E-Mail bei MP gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung gemäß § 8 für diese Mängel. 

 

§ 8 Gewährleistung 

1. MP haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

2. Auch im Übrigen haftet MP nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 

3. Soweit die Haftung von MP ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MP. 

4. Für alle von MP angebotenen und verkauften Waren übernimmt MP maximal die auch vom jeweiligen Hersteller oder Zulieferer eingeräumten Gewährleistungen und ggf. Garantien, sowie Haftungsrichtlinien, bzw. sind diese vom jeweiligen Hersteller und Zulieferer zu tragen bzw. zu erfüllen.

5. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:

  • - Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss, falsche Bedienung und Handhabung durch den Kunden oder Dritte verursacht werden,
  • - Hörschäden oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen durch unsachgemäßen Gebrauch und/oder überhöhter Lautstärke,
  • - Bei Lautsprechern verbrannte Schwingspulen und Bauteile, durch elektrische sowie mechanisch überlastete Lautsprecher,
  • - Bei Verstärker/Endstufen Defekte durch einen schlechten Massekontakt, Stromversorgung, Kurzschluss oder sonstigen Fehlanschluss,
  • - Schäden durch höhere Gewalt, wie z.B. Blitzschlag, Unfall, etc. 
  • - Veränderungen jeglicher Art die vom Kunde oder Dritte ohne Rücksprache und schriftliche Bestätigung durch MP durchgeführt werden.

§ 9 Garantie

1. MP gewährt eine Garantie auf Fertigboxen für den Heimbereich, einschließlich Sonderanfertigungen, von fünf Jahren ab Kaufdatum, auf alle verbauten Lautsprecher-Chassis und Frequenzweichenbauteile. Von der Garantie sind alle Punkte, welche bereits unter § 8.5. der Gewährleistung von der Gewährleistung ausgeschlossen sind ebenfalls ausgeschlossen. Gehäuse und andere Bauteile unterliegen dieser Garantie nicht.

2. Auf alle übrigen Waren, wie z.B. Autolautsprecher und Beschallungsanlagen, wird maximal die Garantie des Herstellers oder Zulieferers eingeräumt. Ebenso sind die dafür nötigen Bedingungen des jeweiligen Herstellers/Zulieferers maßgeblich und werden über diese abgewickelt.

3. Komponenten, Geräte, und Systeme welche von MP mit verbaut, eingebaut, oder sonst wie mitverwendet werden (z.B. bereits beim Kunde vorhanden) gehen nicht in die Garantie- oder Gewährleistung von MP über, außer sie wurden bereits bei MP gekauft. 

4. Für den Um- oder Einbau nötigen Veränderungen z.B. an Fahrzeugen wird keine zusätzliche oder erweiterte Garantie eingeräumt oder übernommen. Ebenso für vermeintliche oder auftretenden (Folge-) Schäden, welche nicht absolut eindeutig durch den Einbau oder die Veränderung entstanden sind.

 

§ 10 Verjährung 

1. Der Nacherfüllungsanspruch des Kunden verjährt in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr ab Ablieferung. Die Rechte auf Rücktritt bzw. Minderung sind ausgeschlossen, wenn die Hauptforderung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt sind und MP sich hierauf beruft. 

2. Für Schadensersatzansprüche, sofern berechtigt, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. 

3. Für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung. 

 

§ 11 Aufrechnung

1. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen von MP ist seitens des Kunden nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von MP anerkannt worden sind. 

 

§ 12 Sonstiges

1. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. 

2. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung entsprechend ersetzt. 

3. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Es gilt immer deutsches Recht.

 

Stand 01.01.2023 MP Home- & Car- Audio, Markus Post (Inhaber).